Aktuelles
Es ist offiziell - „Handwerkliche Brennkunst“ ist immaterielles Kulturerbe. Die Deutsche UNESCO-Kommission hat ca. 1,5 Jahre nach der Bewerbung die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis bestätigt. Diese Anerkennung durch die Deutsche UNESCO-Kommission ist weit mehr als ein symbolischer Akt. Sie würdigt unser traditionsreiches Handwerk als lebendiges Kulturgut, das von Generation zu Generation weitergegeben wurde und wird und somit fest in unseren Regionen verwurzelt ist. Die Aufnahme als Immaterielles Kulturerbe ist nicht nur eine Würdigung unserer Geschichte, sondern auch eine Investition in die Zukunft der „Handwerklichen Brennkunst“.
Achtung: Die Verwendung des Logos ist allein dem Bundesverband und den Landesverbänden gestattet (keine Dritte und damit leider auch keine Mitgliedsbetriebe oder andere Brennereien). Der Wortlaut „Immaterielles Kulturerbe - Handwerkliche Brennkunst“ ist jedoch nicht geschützt und unterliegt keinen Nutzungsbedingungen. Unser Bundesverband hat bereits einen Auftrag an eine Mediendesignerin vergeben, die nun ein Logo für alle Mitgliedsbetriebe entwirft. Dieses Logo unterliegt dann den Bedingungen des Bundeserbsandes. Wir halten Sie hier und per Newsletter auf dem Laufenden.
Landesprämierung
Württemberg
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